Kostenerstattung

Bezuschussung der Ernährungsberatung
Ihr Arzt hat Ihnen eine Ernährungsberatung empfohlen. Bitte besorgen Sie sich vor dem ersten Termin eine ärztliche Zuweisung (Vordruck Formular demnächst hier verfügbar) und wenden Sie sich am besten schon vorab an Ihre Krankenkasse. Die Abrechnung der Ernährungsberatung erfolgt direkt zwischen Beraterin und Patient.

1. Schritt: Zuweisung zur Ernährungsberatung durch einen Arzt
Liegt bei Ihnen eine Erkrankung vor, so handelt es sich um eine ernährungstherapeutische Beratung nach § 43 SGB V. In diesem Fall muss ihr Arzt Ihnen eine ärztliche Zuweisung ausstellen. Sind Sie gesund und möchten gerne eine präventive (krankheitsvorbeugende) Beratung wahrnehmen, so handelt es sich um eine präventive Ernährungsberatung nach § 20 SGB V. Eine Zuweisung ist dann nicht notwendig.

2. Schritt: Rufen Sie bei Ihrer Kasse an
Rufen Sie in beiden Fällen am besten vor dem ersten Termin zur Ernährungsberatung bei Ihrer Krankenkasse an und erkundigen Sie sich, wie und ob dort Kosten erstattet werden und welche Unterlagen Sie dazu benötigen. Die meisten Kassen übernehmen zwischen 75-100% der Kosten. Weisen Sie die Kasse im Gespräch gerne darauf hin, dass meine Qualifikation den Anforderungen der Krankenkassen entspricht (Diplom-Ökotrophologin mit zusätzlicher Qualifikation zur Ernährungsberaterin DGE der Deutschen Gesellschaft für Ernährung). Gerne sende ich der Krankenkasse die entsprechenden Dokumente zu.

3. Schritt: Abrechnung
Im Anschluss an die Beratung erhalten Sie eine Rechnung von mir. Diese können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen den, bei Ihrer Krankenkasse üblichen Anteil, zurück. In der Regel dauert die erste Beratung ca. 60 Minuten (Kosten 60,00€), während Folgeberatungen meist nur 30 Minuten in Anspruch nehmen (Kosten 30,00€).